Aus gegebenem Anlass: Mehr Demokratie wagen
Eine lebendige Demokratie
zeichnet sich dadurch aus,
dass Bürgerinnen und Bürger
unaufgefordert und ungehindert
von ihren verfassungsmäßigen Rechten
Gebrauch machen.
„Demokratie heißt, sich in die eigenen Angelegenheiten einmischen.“
(Max Frisch)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5 – Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Art 9 – Vereins- oder Vereinigungsfreiheit
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
Art 17 – Petitionsrecht
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Art 21 – Parteifreiheit
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Art 33 – Gleichbehandlungsgebot
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.